Bei juristischen Auseinandersetzungen die Öffentlichkeit richtig einbeziehen
Bei Rechtstreitigkeiten gibt es neben dem Justiz-Gerichtssaal auch den Gerichtsaal der öffentlichen Meinung, der den Verlauf einer rechtlichen Auseinandersetzung erheblich beeinflussen kann. So kann allein die Drohung, mit der Deutung eines zivilrechtlichen Falles an die Öffentlichkeit zu gehen, zum Einlenken der Gegenpartei in Form eines Vergleiches führen. In strafrechtlichen Fällen kann die öffentliche Meinung zur Vorverurteilung und zur massiven Rufschädigung von Prozessteilnehmern führen. Daher gilt es bei dieser Form der rechtlichen Auseinandersetzung die Reputation, v.a. von Angeklagten, zu schützen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre zentralen Aussagen zu einer rechtlichen Auseinandersetzung in einer allgemein verständlichen Sprache der Öffentlichkeit über die Medien zugänglich zu machen. Wir verstehen uns dabei primär als Dienstleister des Juristen, der die Richtung der Aussagen im Sinne seines Rechtsverständnisses vorgibt und dabei die juristischen Grenzen der prozessbegleitenden Kommunikation beachtet.
E&Z-Gründer und -Aufsichtsrat Peter Engel hat zum Thema gemeinsam mit dem Medienanwalt Dr. Walter Scheuerl ein Buch verfasst: